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FAQ

 
1. Kann ich den selben Kurs für das Environmental Law Certificate und für ein anderes Zertifikatsprogramm anrechnen lassen?

Nein. Eine Doppelanrechnung ist nicht möglich. Kurse die im Rahmen des IMES Studiengangs oder des CUSL-Programms besucht und für diese angerechnet wurden, können nicht für das Environmental Law Certificate angerechnet werden.

2. Wer kann sich für die Teilnahme am Environmental Law Certificate bewerben?

Nur Studierende, die an der Universität zu Köln immatrikuliert sind (auch als Gasthörer) können sich für die Teilnahme am Environmental Law Certificate bewerben. Bis auf Weiteres können externe Studierende nicht am Zertifikat teilnehmen.

3. Kann ich Kurse nachträglich für das Environmental Law Certificate anrechnen lassen, die ich belegt habe, bevor ich mich erfolgreich für die Teilnahme beworben habe?

Ja, das ist möglich, allerdings nur, wenn eine Doppelanrechnung im Zusammenhang mit dem IMES Studiengang oder CUSL-Programm ausgeschlossen ist.

4. Gibt es eine Versuchsbeschränkung oder Verbesserungsversuche für die Kurse des Environmental Law Certificates?

Nein. Es gibt keine Versuchsbeschränkung, allerdings auch keine Verbesserungsversuche. Jeder Kurs kann so häufig belegt werden, bis er bestanden wurde. Dann zählt diese Note und sie kann nicht noch einmal verbessert werden.